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Glossar für die Fachbegriffe im Bauwesen

Glossar für die Fachbegriffe im Bauwesen

Fachbegriffe Bauwesen

Fachbegriffe aus dem Bauwesen kurz und verständlich erklärt

Als Generalunternehmen stehen wir Ihnen bei Ihrer Hausbauplanung mit Rat und Tat zur Seite. Von der Baulandsuche bis zur Schlüsselübergabe sind wir für Sie da. Dabei kann es vorkommen, dass neue Fachbegriffe aus dem Bauwesen auftauchen.

Als Laie oder auch als Fachexperte kann man schnell über unklare Fachbegriffe aus dem Bauwesen stolpern. Egal, ob Sie schnell mal etwas nachschlagen wollen oder Sie interessiert Ihr Wissen erweitern möchten. - So oder so können Sie Ihre Kollegen dank unserem Glossar mit neuem Fachwissen beeindrucken. Hier finden Sie schnell gesuchte Informationen zu den Fachbegriffen im Bauwesen.

Altlasten

Altlasten umschreiben Schadstoffe oder Abfälle im Boden oder in bestehenden Gebäuden. Diese Schadstoffe können im Boden natürlich vorkommen oder durch eine frühere Nutzung des Grundstücks im Boden verbleiben. Oftmals sind Altlasten in einem Kataster erfasst (z.B. Kataster der belasteten Standorte), diese können eingesehen werden. Bekannte Altlasten werden i.d.R. auch im Grundbuch erfasst.

Attikageschoss

Beim Attikageschoss handelt es sich um ein Geschoss, welches auf das oberste Vollgeschoss aufgesetzt wird. Oftmals zählt das Attikageschoss nicht zur anrechenbaren Geschossfläche, jedoch müssen dafür die kantonalen und kommunalen Anforderungen an ein Attikageschoss erfüllt werden. Charakteristisch zeichnet es sich meistens durch eine grosszügige Terrassenfläche aus.

Ausnützungsziffer

Viele Grundstücke dürfen lediglich bis zu einem gewissen Punkt überbaut und sog. ausgenützt werden. Die Ausnützungsziffer umschreibt dabei das Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und anrechenbarer Geschossfläche. Die kantonalen und kommunalen Regelungen können sich hierbei stark unterscheiden. Je höher die Ausnützungsziffer, umso grösser kann das spätere Haus gebaut werden und umso mehr Wert hat das jeweilige Grundstück.

Baubeschrieb

Ergänzend zu den Plänen, z.B. Bauvertragsplänen, beschreibt der Baubeschrieb die Ausführung und den Ausbau in schriftlicher Form. Im Allgemeinen beschreibt der Baubeschrieb die Qualität und die Pläne die Quantität des Bauprojekts.

Baukostenplan (BKP)

Sämtliche Kosten die im Rahmen eines Bauprojekts anfallen, können im sog. Baukostenplan nach einer vorgegebenen Nummerierung einsortiert werden. Diese einheitliche Sortierung dient der einfachen und klaren Kommunikation zwischen allen am Bau beteiligten Parteien wie Bauherren, Planern, Unternehmern und Finanzinstituten.

Bauzonen / Zonenplan

In den kommunalen Zonenplänen werden die Gemeindegebiete in verschiedene Zonen aufgeteilt. Die unterschiedlich eingefärbten Zonen definieren hierbei auch die bebaubaren Flächen (Bauzonen). Diese Bauzonen werden in verschiedene Wohn-, Gewerbe- oder Industriezonen unterteilt. Im zugehörigen Bau- und Zonenreglement wird pro Zone das jeweilige Reglement aufgeführt.

Dienstbarkeit / Servitute

Mit einer Dienstbarkeit kann ein Grundstück zum Vor- oder Nachteil eines anderen Grundstücks begünstigt oder belastet werden. Zum Beispiel berechtigt ein eingeräumtes Fahrwegrecht den begünstigten Grundeigentümer zum befahren einer bestimmten Fläche auf dem eigenen Grundstück. Diese Rechte können sehr vielfältig sein und müssen bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Eine Änderung kann nur in gegenseitigem Einverständnis und mithilfe eines Notars vorgenommen werden.

Ersatzneubau

Von einem Ersatzneubau spricht man, wenn anstelle eines bestehenden Gebäudes ein Neubau erstellt wird. Abhängig von der Bauzone oder dem Status des abzubrechenden Gebäudes, muss der Neubau mehr oder weniger Bezug zum abgebrochenen Gebäude nehmen. In der Kernzone kann zum Beispiel verlangt werden, dass ein Neubau im gleichen Volumen und in derselben Optik wiederhergestellt wird.

Fertighaus

Bei Fertighäusern handelt es sich oft um vorgefertigte Wohnbaukonzepte «ab Lager», diese können i.d.R. günstig und in sehr kurzer Zeit auf dem Bauplatz realisiert werden. Bauprojekte in Elementbauweise können mit dem Label «Fertighaus» versehen werden.

Gestaltungsplan

Beim Gestaltungsplan handelt es sich um ein Werkzeug, welches den Gemeinden zur Verfügung steht, um grössere Bauplätze mit einem Gesamtkonzept im Zonenplan auszuweisen. Diese Gestaltungspläne umfassen im Textteil weitere Reglemente und Anforderungen an ein Bauprojekt, welche neben dem klassischen Bau- und Zonenreglement ebenfalls eingehalten werden müssen. Ein Gestaltungsplan beinhaltet oftmals auch einen groben Konzeptplan mit ausgewiesenen Baufeldern.

Grenzabstand

Beim Grenzabstand spricht man vom Abstand zwischen einem Gebäude und der Parzellengrenze. In der Regel wird ein Mindest-Abstand gefordert. Dieser ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und wird im Bau- und Zonenreglement beschrieben. Auch kantonal gibt es Unterschiede bei der Auslegung vom Grenzabstand. So kann dieser zum Beispiel auch von der Gebäudehöhe oder -länge abhängig sein.

Grenzbaurecht

Beim Grenzbaurecht handelt es sich um eine Dienstbarkeit, welche zwischen zwei Parzellen in gegenseitigem Einverständnis im Grundbuch eingetragen werden kann. Mithilfe eines Grenzbaurechts wird der sog. Grenzabstand aufgehoben, es darf an die Grenze gebaut werden. Achtung! Ein allfällig geforderter Gebäudeabstand muss dennoch eingehalten werden (z.B. Brandschutzabstände).

Grundbuchauszug

Im Grundbuch werden sämtliche Informationen zu einem Grundstück gesammelt. Dazu gehören beispielsweise die Eigentums- und Wohnverhältnisse sowie Dienstbarkeiten. Der Grundbuchauszug wird vor allem beim Immobilienverkauf benötigt, damit die Eigentümerschaft gegenüber dem Notar belegt werden kann. Auch bei einem Antrag für eine Hypothek muss dieser gegenüber der Bank vorgelegt werden, damit der Kredit gewährt werden kann. Das Grundbuch wird auf kantonaler Ebene organisiert, ein gesamtschweizerisches Grundbuch gibt es nicht. Ein Grundbuchauszug können Sie online beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. Gerne können wir das auf Anfrage für Sie übernehmen.

Handänderungskosten / Handänderungssteuern

Unter Handänderungskosten versteht man die Gebühren vom Notar, welche bei der Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer verursacht werden. Dazu gehören die Gebühren für das Grundbuchamt, das Honorar des Notars, die Kosten zur Errichtung oder Anpassung von Schuldbriefen sowie die Grundstückgewinnsteuer. Ob die Kosten vom Käufer oder Verkäufer übernommen werden, ist Verhandlungssache, oftmals werden die Gebühren von beiden Parteien zur Hälfte übernommen. Die Grundstückgewinnsteuer wird meistens vom Verkäufer bezahlt.

Harmonisierung

Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) verpflichtet einen Grossteil der schweizerischen Kantone, bis zum Jahr 2025 vorgegebene Baubegriffe und Messweisen in die Gesetze und Reglemente zu übernehmen. Diese Harmonisierung soll das Planungs- und Baurecht vereinfachen. Auf kommunaler Ebene muss diese Anpassung jedoch in den Bau- und Zonenreglementen erfolgen, der Status muss daher für jede Gemeinde separat abgeklärt werden.

Hypothek

Die Hypothek ist ein Darlehen bei einem Hypothekargeber, wie beispielsweise eine Bank, für das Zinsen anfallen. Die Belehnung auf die Immobilie darf höchstens 80 % betragen, das bedeutet, dass der Käufer mindestens 20 % des Kaufpreises in Form von Eigenkapital einbringen muss. Damit der Hypothekargeber eine Absicherung auf das Darlehen hat, erhält dieser ein Grundpfandrecht auf die Immobilie. Dabei darf maximal 10 % des Eigenkapitals aus der beruflichen Vorsorge des Käufers stammen. Die anderen 10 % müssen aus Barmitteln und/oder dem Säule 3a Guthaben stammen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Finanzierungsratgeber.

Kniestock / Kniestockhöhe

Beim Kniestock handelt es sich um die oberste Wand welche unterhalb des Daches ausgeführt wird. Die Dachkonstruktion wird darauf abgelegt.

Die Kniestockhöhe wiederum ist ein gängiger Begriff im Baurecht. Diese bezieht sich auf oben genanntes Bauteil, die Messweise wird in den Baugesetzen der Kantone jedoch sehr unterschiedlich beschrieben. Generell gilt: Je höher der Kniestock, desto mehr Raum steht unter den Dachflächen zur Verfügung.

Massivbauweise

Wird ein Gebäude auf dem Bauplatz aufgemauert und betoniert, dann spricht man von Massivbauweise. Dieses Grundgerüst aus Backstein und Beton erfüllt hierbei die statischen und raumbildenden Aufgaben eines Bauwerks. Diese Bauweise ist sehr langlebig und kann in einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis realisiert werden. Die Fassaden und Dachgestaltung können individuell an die Anforderungen und Wünsche der Bauherrschaft angepasst werden. Auch spätere Änderungen am Gebäude können oftmals unkompliziert vorgenommen werden. Alle Atmoshäuser werden in Massivbauweise erstellt.

Parzellierung

Eine Parzellierung findet statt, wenn man ein bestehendes Grundstück in mehrere Grundstücke teilt oder verschiedene Grundstücke zu einem Grundstück zusammenlegt. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, sein Grundstück zu parzellieren, dabei sind jedoch die örtlichen Bauvorschriften zu beachten. Der Antrag für eine Parzellierung erfolgt mittels Baubewilligung.

Solaranlage

Als erneuerbare Energie steht Sonnenlicht kostenlos zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Energie kann eine Solaranlage installiert werden. Man unterscheidet hierbei hauptsächlich zwischen Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen.

Bei der Photovoltaikanlage wird Sonnenlicht mithilfe von Solarzellen in elektrischen Strom umgewandelt und nutzbar gemacht.

Bei der thermischen Solaranlage wird die Energie von der Sonne für die Erwärmung von Flüssigkeit genutzt, welche dann ebenfalls in nutzbare Energie umgewandelt wird.

Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile: im Einfamilienhaus-Bereich werden jedoch hauptsächlich Photovoltaikanlagen realisiert. Mit nachrüstbaren Akkus lässt sich gesammelter elektrischer Strom noch effizienter nutzen. Trotz Investment, lassen sich so auf lange Sicht Kosten sparen.

Schlüsselfertig

Von einem schlüsselfertigen Angebot spricht man, wenn alle Planungs- und Baumassnahmen durch einen einzigen Vertragspartner organisiert und koordiniert werden. Für die Bauherrschaft bedeutet dies weniger Aufwand im ganzen Prozess. Gerne beraten wir Sie unverbindlich für Ihr schlüsselfertiges Haus.

SIA

Bei der SIA handelt es sich um den schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein welcher mit den SIA-Normen ein schweizweit anerkanntes und wichtiges Normenwerk geschaffen hat und dieses auch laufend überprüft und erweitert.

Mit technischen und vertraglichen Normen sowie Verständigungsnormen werden die Regeln der Baukunde und die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Parteien breit gefächert vorgegeben.

Wohnzonen (W1, W2 & W3)

Das «W» in W1, W2 oder W3 steht für Wohnzone. Die Zahl danach zeigt in der Regel die Anzahl der in dieser Zone realisierbaren Vollgeschosse an. Die Wohnzone W2 bezeichnet meistens also eine Wohnzone, in der Häuser mit bis zu zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen und würde sich daher bestens für den Bau von Einfamilienhäusern eignen. Die Bedeutung kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Wir klären für Sie ab was in der jeweiligen Wohnzone realisierbar ist.

 

Vermissen Sie die Erklärung zu einem gesuchten Fachbegriff? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen bei Unklarheiten und erweitern gerne unser Glossar.

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